Jung und Gutjahr GmbH & Co.KG.

Wir sind flexibel,     damit Sie beweglich bleiben!


Terminfahrten:


Ob Hochzeit oder Trauerfall, Kindergeburtstag oder Familienausflug, geschäftlich oder privat -


wir finden für Sie die passende Lösung.


Unsere Fahrzeuge befördern sie sicher und komfortabel. 

Dabei darf die Personenanzahl auch mal größer sein. 

Für Sie persönlich oder ein Firmenevent mit 200 Personen- 

Wir sind flexibel damit sie beweglich bleiben!


030 3214364





Bleiben Sie gesund und damit auch mobil-

Gemeinsam mit Schutz und Abstand ! Bitte respektieren Sie die Anordnungen damit wir weiter für Sie unterwegs sein können-

Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz !

Vom 3. November 2020

Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Artikel 1 Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 562), die zuletzt durch Verordnung vom 29. Oktober 2020 (GVBl. S. 842) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:

(...)

§ 4 Mund-Nasen-Bedeckung

(1) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen

1.    von Fahrgästen und von nicht fahrzeugführendem Personal bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,

Sie haben daher ab Einstieg in unsere Fahrzeuge bis zum Ende der Fahrt bzw. bis zum Abschluss der Treppenhilfe einen Mund-Nase-Schutz sachgerecht zu verwenden und können dieses Recht auch gegenüber unserem Fahrpersonal einfordern (Fahrer während der Fahrt ausgenommen).